Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AVEXA Solar- & Gebäudeservice
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, sobald ein Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt wurde oder der Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterzeichnet.
Die Leistungen werden wie im Angebot oder Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der Absprache mit autorisierten Personen.
Die Rahmen- und Falzreinigung ist nicht standardmäßiger Bestandteil der Glasreinigung, kann jedoch auf Wunsch gegen Aufpreis vereinbart werden.
Das Entfernen von extremen Verschmutzungen (z. B. Klebereste, Baustellenrückstände, Zementschleier, Kalk oder langjährig ungereinigte Flächen) fällt unter die Grund- bzw. Baureinigung und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
Mängel sind dem Auftragnehmer nach Ausführung unverzüglich unter Angabe von Ort und Art des Mangels mitzuteilen. Bei kaufmännischen Kunden (B2B) gilt die Leistung als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich begründete Einwände erhoben werden.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
Die Gewährleistung entfällt für Mängel oder Schäden, die auf fehlende Informationen des Auftraggebers bezüglich der Beschaffenheit der Flächen oder mangelnde Zugänglichkeit zurückzuführen sind.
Schäden, die durch äußere Einflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Starkregen) oder Dritte nach Beendigung der Arbeiten entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt vor Beginn der Arbeiten dafür, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind und empfindliche Gegenstände im Arbeitsbereich geschützt werden.
Kann ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer spätestens 48 Stunden vorher zu informieren. Bei verspäteter Absage behält sich der Auftragnehmer vor, den dadurch entstandenen Verdienstausfall in Rechnung zu stellen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Für erforderliche Mahnungen kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Bei Großaufträgen (ab einem Gesamtbetrag von 2.000,00 € netto) behält sich der Auftragnehmer vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % vor Arbeitsbeginn zu verlangen.
§ 6 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifiziertes Ersatzpersonal oder Subunternehmen einzusetzen.
§ 7 Haftung
Für Schäden, die nachweislich durch die Dienstleistung verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Kündigung bei Laufzeitverträgen
Verträge über regelmäßige Dienstleistungen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers (Oldenburg).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
Stand: August 2026
